Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
Arbeitsreiten am Rind
 

Rinder-Management  (RHM) 
Diese AGB ist nur für die Betreuung, Tätigkeiten und Bearbeiten von Rinder/Rinderherden. In der Regel Rinderzüchter, Rinderhalter, Behörden, ...
Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt



AGB Rinder-Management  (RHM)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rinderhirten-Management

 
1. Auftragsausführer und eingesetztes Team
1.1 Der Auftragsausführer von der übergebenen Tätigkeit ist die Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt oder ein Unternehmen oder eine Person die von der
Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt beauftragt wurde. (nachfolgend RH-Einsatzleitung genannt)
1.2 eingesetzte Personen / Team
Die Tätigkeit wird durch ausgebildete
... Reiter-Pferd-Paarung (en) und/oder
... Bodenpersonal
durchgeführt. (nachfolgend RH-Einsatzteams genannt)
Das RH-Einsatzteams hat die Ausbildung der Rinderhirten Akademie oder eine, von der Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt, anerkannte Ausbildungsstätte erhalten.

2. Auftraggeber
Nachfolgend wird zur Vereinfachung in der AGB nur noch von dem Auftraggeber gesprochen
- Der Auftraggeber ist der Eigentümer oder Besitzer der Rinder (Rinderzüchter, Rinderhalter, Naturschutz-Gesellschaften... )
- Der Auftraggeber sind Behörden, Versicherungen oder andere staatliche Gremien

3. Inhalt der Tätigkeit
Der Inhalt der Tätigkeit ist in dem Auftrag oder durch ein Angebot beschrieben. Der Auftrag/Angebot kann schriftlich oder mündlich (unter Zeugen) festgelegt werden.

4. Durchführung der Tätigkeit
4.1 Leitung
Die Leitung des RH-Einsatzteams und der Tätigkeit hat die RH-Einsatzleitung. Die RH-Einsatzleitung besteht aus einer Person (Head). Der Head ist der Verantwortliche für den Einsatz. Bei umfangreichen Tätigkeiten kann der Head durch weitere Personen unterstütz werden. (nachfolgend RH-Einsatzleitung genannt)
4.2 Einsatz
Das RH-Einsatzteams bemühen sich die gestellte Aufgabe nach bestem Wissen und fachlicher Kompetenz zu erfüllen.
4.3 Arbeitszeit
Die RH-Einsatzleitung legt die Arbeitszeit fest. 
4.4 Arbeitsunterbrechung
4.4.1 Die RH-Einsatzleitung ist berechtigt den Einsatz zu unterbrechen, wenn der Pferde-Zustand, das Wohl der Rinder, Dunkelheit, Wetterbedingungen (Hitze, Kälte, Regen, Schneefall, Hagel, ...) eine sichere Ausführung der Tätigkeit unter Tier-, Umwelt-, Natur- und/oder Personenschutz nicht zulässt.
4.4.2 bei Verletzungen jeglicher Art (von Personen, Pferden, Rindern, Besuchern, ...)
4.5 Arbeitsabbruch 
4.5.1 Die RH-Einsatzleitung kann die Tätigkeit abbrechen, wenn der Pferde-Zustand, das Wohl der Rinder, Dunkelheit, Wetterbedingungen (Hitze, Kälte, Regen, Schneefall, Hagel, ...) eine sichere Ausführung der Tätigkeit unter Tier-, Umwelt-, Natur- und/oder Personenschutz nicht zulässt.
4.5.2 Die RH-Einsatzleitung kann durch unvorhersehbare Umstände (Treibjagd in der Nähe, Baumaßnahmen, ...) die Tätigkeit abbrechen.
4.5.3 Die RH-Einsatzleitung kann vor Beginn und während der Tätigkeit die Arbeit abbrechen, wenn Personen (Rinderhaltern, Besucher, Arbeitshilfskräfte,...) sich trotz zweifacher Kontaktaufnahme der RH-Einsatzleitung die Arbeit stören. (Einschätzung von der RH-Einsatzleitung). Durch die Störung ist/kann eine Gefährdung des Tier-, Umwelt-, Natur- und/oder Personenschutz gegeben. 
4.5.4 Die RH-Einsatzleitung kann vor Beginn und während der Tätigkeit die Arbeit abbrechen, wenn die Angaben des Auftragsgebers (siehe 5. Angaben des Auftragsgebers) mit der Realität nicht übereinstimmen. 
4.5.5 bei Verletzungen jeglicher Art (von Personen, Pferden, Rindern, Besuchern, ...)

5. Angaben des Auftragsgebers
Der Auftragsgeber gibt an...
... Art der Tätigkeit (Bluten, Treiben, Einfangen, Selektieren,..)
... Rinderart
... Herdengröße
... Geländeart (Wald, Felder, Weide, ...) und -lage (Nähe einer Straße oder Bebauung, ...)
... Tierkrankheiten (Rinderkrankheiten, usw.) im Tätigkeitsgebiet,
... Pferdekrankheiten wie Druse, Herpes und Influenza im Tätigkeitsgebiet,
... behördliche Anweisungen (Pandemievorschriften, ... )
... Selbstversuche zur Durchführung der Tätigkeit
... Besonderheiten ( Jagdzeit, ...)

6. Garantie
Der Auftragsgeber erhält keine Garantie von dem Auftragsausführer, dass die gestellte Tätigkeit (siehe 3.) erfüllt wird.

7. Angebot und Kosten
Das Angebot für einen Einsatz wird individuell erstellt. Das Angebot setzt sich aus 
Anfahrkosten, Tätigkeitskosten, Personalkosten, Materialkosten,  Einsatz spezifische Kosten und Betriebspauschale. 
- Anfahrkosten: von jedem eingesetzten Fahrzeug vom Wohnort des Fahrers zum Einsatzort (Hin- u. Rückfahrt)
- Tätigkeitskosten: Umtrieb, Suchen, einfangen, Selektieren, ....
- Personalkosten: jede eingesetzte Person und Pferd
- Materialkosten: Narkosemittel bei Distanzimmobilisierung, Paneels, ...
- Einsatz spezifische Kosten: Kosten für Dritte (Tierarzt, Behörden, ...)
- Betriebspauschale
In den Kosten ist die gesetzliche Umsatzsteuer beinhaltet und wird ausgewiesen.

8. Rechnungsstellung und Bezahlung
8.1 Zahlungszeitraum
Die Rechnung ist, soweit nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
8.2 Teilerfüllung der Tätigkeit
Die Rechnung ist auch fällig, wenn die Tätigkeit nicht oder nur teilweise erfüllt wurde.
8.3 Tätigkeitsabbruch  (siehe 4.5 ff -> 4.5.1 - 4.5.2 - 4.5.3 - 4.5.4 mit 5. Angaben des Auftragsgebers)
Die Rechnung ist auch fällig, wenn der RH-Einsatzleiter (Head) den Einsatz abbricht oder nicht beginnt.
8.4. Auftrag-Rücknahme durch den Auftraggeber
Die Rechnung ist auch fällig, wenn der Auftraggeber den Auftrag zurücknimmt. Das RH Einsatzteam bereits auf dem Weg zum Erfüllungsort oder am Erfüllungsort ist. Es entfällt jedoch die Tätigkeiskosten

9. Widerrufsrecht
Der Auftragsgeber hat ein Widerrufsrecht von 7 Tagen nach Auftragsübergabe bei einer zeitlich geplanten Tätigkeit. Der Widerruf muß schriftlich erfolgen.
Per Post oder E-Mail : info@rinderhirten.eu
Ein Widerrufsrecht bei einer kurzfristigen (unter 8 Tagen) Auftragsübergabe bestellt nicht

10. Rücktritt bei geplantem Einsatz
Der Rücktritt des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Form nur auf info@rinderhirten.eu und wird durch den Auftragsausführer bestätigt.
- Bei Rücktritt über einer Woche vor dem Einsatz behalten wir uns das Recht vor eine Aufwandsentschädigung von 50,00 EURO zu berechnen.
- bei einem Rücktritt innerhalb einer Woche behalten wir uns das Recht vor eine Aufwandsentschädigung von 100,00 EURO zu berechnen.

11. Haftung Betriebshaftpflicht-Versicherung
Die Rinderhirten RH UG haftungsbeschränkt haftet mit der Betriebshaftpflicht-Versicherung im Rahmen der getroffenen vertraglichen Tätigkeit.

12. Verletzung /Tod von Rindern
Die Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt, das RH-Einsatzteam, RH-Einsatzleiter und/oder der Auftragsausführer übernimmt keine geldliche oder andere Entschädigung bei Verletzung und/oder Tod von Rindern

13. Recht am Bild / Film / Video
Der Auftragsgeber stimme zu, dass der Auftragsausführer, die RH-Einsatzleiter, das RH-Einsatzteam und die Presse, während der Tätigkeit gemachte Fotos oder Videoaufzeichnungen für Werbezwecke, Schulungszwecke und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und veröffentlichen dürfen, auch wenn der Auftragsgeber und/oder die Örtlichkeit und/oder Bauteile eindeutig oder teilweise zu erkennen ist/sind. Die Medien können sein:
- Print-Medien (Zeitschriften, Magazine, Flyer, Werbeschreiben, .usw.)
- Online Zeitschriften Magazine, Newspaper, usw
- Internet Seiten und Soziale Netze (Facebook, Twitter, usw.)
- Fernsehen, Radio, usw.

14. Datenschutz.
Gemäß §5 Landesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir Namen und Anschriften vom Auftragsgeber zur weiteren Information auf EDV speichern.

15. AGB‘s "Rinder-Management  (RHM)"
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, Hagen / NRW. Auch wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hagen vereinbart.

Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
T. u. M. Hubricht
Brahmsstraße 24
D-58097 Hagen
Steuernummer : 321/5798/3216.
Steuernummer (ab 01.01.2024) : 321/5806/0736

Stand Nov. 2023


RH-Rinder-Management


AGB Rindermanagement (RHM)
zum Ausdrucken
AGB RHM - Rindermanagement 11-2024.pdf (155.1KB)
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