Rinderhirten von Morgen
Jugendliche können auch an einigen Lehrgängen der Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt teilnehmen.
Die Jugendliche müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Wir unterscheiden zwischen
Rinder-Lehrgänge
Rope - Lehrgänge
Da es in der Regel keine Jugendliche-Lehrgänge sind, nehmen die Jugendlichen an den RH-Lehrgängen teil. Diese Lehrgänge / Seminare sind für Erwachsene ausgelegt d.h. die Dauer der Schulungseinheiten können für sehr junge Jugendliche zu lang sein. Die Lehrgangsleitung kann nur bedingt auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingehen. Die Jugendlichen sind gleichwertige Lehrgangsteilnehmer mit allen Rechten aber auch Pflichten.
Bei den Lehrgängen, die mit Pferden durchgeführt werden, ist zu beachten:
Die Rinderhirten RH UG haftungsbeschränkt ist keine Reitschule und somit werden auch keine Schulpferde gestellt. Der sichere Umgang mit seinem Pferd ist Voraussetzung
Der jungen Teilnehmer muss dieses Pferd in allen drei Gangarten (Schritt, Trab, Galopp) im Gelände (Weide, Feld, Wald, Straße,...) bewegen und beherrschen können.
Auf der Weide mit Rindern kann es schon mal zu einem barschen Ton kommen, der aber trotzdem herzlich ist. Die Lehrgangsleitung kann nicht immer alle Höflichkeitsformen der Unterhaltungen einhalten
"Klaus auf der rechten Seite tritt ein Rind aus der Herde. Bitte reite jetzt mal einen Schritt auf das Rind zu"
Beim Lehrgang auf der Weide heißt es kurz
"Klaus rechts Rind nach vorn".
Gerade junge Jugendliche müssen damit umgehen können.
Die Basis Rope Lehrgänge finden immer ohne Pferd und Rinder statt. Der Lehrgangsort ist in der Regel eine Reithalle oder ein Reitplatz.
Rinder-Lehrgänge
- Die Aufsichtspflicht liegt immer zu 100 % bei den Eltern ( § 1631 BGB) oder von den Eltern mit der Aufsichtspflicht, schriftlicher Nachweis, beauftragten Personen. Die Lehrgangsleitung und/oder der Lehrgangsveranstalter übernehmen keine Aufsichtspflicht. Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss während des gesamten Lehrgangs anwesend und ansprechbar für die Lehrgangsleitung sein. (analog Gesetzgeber § 1631 BGB - Wasserfläche)- Der Teilnehmer muss dieses Pferd in allen drei Gangarten (Schritt, Trab, Galopp) im Gelände (Weide, Feld, Wald, Straße, ... ) bewegen und beherrschen können.
- Bei der Buchung müssen beide Erziehungsberechtigte unterschreiben und ihre Zustimmung für die Lehrgangs-Teilnahme des Minderjährigen abgeben.
- Die Rinderhirten RH UG haftungsbeschränkt, wie auch der Rinderhirten e.V., sind keine Reitschulen. Die lehrgangsteilnehmenden Kinder und Jugendliche müssen sicher reiten können und ihr eigenes Pferde mitbringen. (Schulpferde werden nicht gestellt)
- Die Erziehungsberechtigen müssen nachweisen, dass ihr Kind sicher in allen Gangarten reiten kann. Ein schriftlicher Nachweis über das Reitkönnen des Kindes/Jugendlicher sollte erstellt werden. Eine Aussage "mein Kind kann reiten " wird nicht anerkannt.
- Der Umgang mit dem Pferd sollte sicher sein.
- Es darf auch nur maximal ein minderjähriger an einem Lehrgang teilnehmen
Ein Lehrgangsausschluss oder -abbruch ist möglich, wenn der Nachweis nicht erbracht wurde oder während des Lehrganges von der Lehrgangsleitung nicht ausreichendes reiterliches Können festgestellt wird. (bei Abbruch kein Ersatzanspruch)
Basis-Rope Lehrgänge
- Die Aufsichtsplicht liegt immer zu 100 % bei den Eltern ( § 1631 BGB) oder von den Eltern mit der Aufsichtspflicht, schriftlicher Nachweis, beauftragten Personen.
Die Lehrgangsleitung und/oder der Lehrgangsveranstalter übernehmen keine Aufsichtspflicht.
Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss während des gesamten Lehrgangs anwesend und ansprechbar für die Lehrgangsleitung sein. (analog Gesetzgeber § 1631 BGB - Wasserfläche)
- Bei der Buchung müssen beide Erziehungsberechtigte unterschreiben und ihre Zustimmung für die Lehrgangs-Teilnahme des Minderjährigen abgeben. Bei den Ranch Rope Lehrgang und allen Ranch-Working-Rope Lehrgängen muss mit der Geschäftsführung der Rinderhirten RH UG Kontakt aufgenommen werden
Haftungsausschluss für Minderjährige
Bitte den Haftungsausschluss dem Veranstalter ausgefüllt zu senden
AGB - RHA
Bitte unbedingt die AGB - RHA Punkt 3 - Minderjährige Teilnehmer