Regionalleiterinnen und Regionalleiter
Die ehrenamtlichen Regionalleiterinnen und Regionalleiter sind der Rinderhirten RH gUG (haftungsbeschränkt) zugeordnet und unterstützen deren Arbeit in ihren jeweiligen Regionen. In dieser Funktion arbeiten sie eng mit dem Vorstand des Rinderhirten gem. e.V. sowie mit der Rinderhirten-Projektgruppe zusammen, um die gemeinsamen Ziele nachhaltig umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Die Berufung der Regionalleitungen erfolgt durch die Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG unter Einholung der Beratung und Stellungnahmen der RH-Projektgruppe. Dem Vorstand des Rinderhirten gem. e.V. steht hierbei ein Anhörungsrecht zu.
Im Auftrag der Rinderhirten RH gUG übernehmen die Regionalleiterinnen und Regionalleiter eine vermittelnde und repräsentative Rolle. Mit ihrer regionalen Präsenz fungieren sie als direkte Ansprechpersonen vor Ort und fördern die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Rinderzüchterinnen und Rinderzüchtern, Landwirtinnen und Landwirten sowie den zuständigen Behörden. Sie unterstützen zudem die Durchführung von Rinderhirten-Lehrgängen und wirken an der Planung von Vereins-Teamtrainings und weiteren Ausbildungsmaßnahmen mit.
Bei der Ernennung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern kann die RH-Projektgruppe oder die Geschäftsführung der RH gUG die Meinung der Regionalleitung einholen.
Darüber hinaus unterstützen die Regionalleitungen den Vereinsvorstand des Rinderhirten gem. e.V. bei allgemeinen Vereinstätigkeiten. Dazu gehören insbesondere die Beantwortung von Mitgliederanfragen, die Mitwirkung bei der Entwicklung von Vereinsveranstaltungen und die Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben.
Hinweis: Die Regionalleitungen verfügen über keine juristischen Vertretungsvollmachten – weder für die Rinderhirten RH gUG (haftungsbeschränkt) noch für den Rinderhirten gem. e.V.










