Die ehrenamtlichen Regionalleiterinnen und Regionalleiter sind dem Verein Rinderhirten gem. e.V. zugeordnet und unterstützen den Vereinsvorstand in ihren jeweiligen Regionen. In dieser Funktion arbeiten sie eng mit der Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG (haftungsbeschränkt), dem Vorstand des Rinderhirten gem. e.V. sowie der Rinderhirten-Projektgruppe zusammen, um die gemeinsamen Ziele nachhaltig umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Die Berufung der Regionalleitungen erfolgt durch die Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG. Der Vorstand des Rinderhirten gem. e.V. besitzt hierbei ein Anhörungsrecht.
Im Auftrag der Rinderhirten RH gUG übernehmen die Regionalleiterinnen und Regionalleiter eine vermittelnde sowie repräsentative Rolle. Mit ihrer regionalen Präsenz fungieren sie als direkte Ansprechpersonen für Vereinsmitglieder vor Ort und fördern die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Rinderzüchterinnen und Rinderzüchtern, Landwirtinnen und Landwirten sowie den zuständigen Behörden. Darüber hinaus wirken sie bei der Planung von Vereinsteam-Trainings und Lehrgängen mit.
Hinweis: Die Regionalleitungen verfügen über keine rechtlichen oder juristischen Vertretungsvollmachten.