Welche Fähigkeiten musst du und dein Pferd besitzen?
Du hast den ersten Schritt schon gemacht!
Deine schriftliche Bewerbung erreichte die RH-Geschäftsführung, die RH-Projektgruppe oder die Regionalleitung.
Du solltest den Geist der Rinderhirten verinnerlicht haben. Dazu gehören eine respektvolle, faire, tolerante, freundliche und wertschätzende Menschenführung sowie die Bereitschaft, alle Trainingsteilnehmerinnen und Trainingsteilnehmer – unabhängig vom Reitstil, der Pferderasse oder dem Ausbildungsstand von Pferd und Reiter – gleich zu behandeln. Das Tierwohl, sowohl von Pferd als auch von Rindern, spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Das erfolgreiche Absolvieren der Rinder-Lehrgänge an der Rinderhirten-Akademie (RHA) ist nachzuweisen.
Dein Reiter-Pferd-Status muss mindestens dem Niveau eines Rinder-Reiters entsprechen, und sowohl du als auch dein Pferd sollten diesen Status bereits über einen längeren Zeitraum innehaben.
Zudem sind mehrere Unterstützungen bei Team-Trainings unter der Leitung eines Übungsleiters oder Ausbilders an unterschiedlichen Rinderherden und -rassen erforderlich. Während dieser Ausbildungsphase sollst du den Anweisungen der Ausbilder folgen, das Training aktiv unterstützen und schrittweise Teile der Teilnehmergruppe übernehmen.
Alle Arbeitsschritte der Rinderarbeit – etwa Treiben, Durchreiten oder Selektieren – musst du gemeinsam mit deinem Pferd ohne zeitlichen Verzug demonstrieren können.
Ebenso ist das mehrfache Hospitieren bei Einsteiger- und Rinderreiter-Lehrgängen an verschiedenen Rinderherden verpflichtend.
Da der Lernfortschritt individuell ist, kann die Anzahl der Unterstützungen und Hospitationen nicht festgelegt werden. Sie kann zwischen sechs und deutlich mehr Terminen liegen – abhängig von deiner persönlichen Entwicklung und der Einschätzung der Ausbilder.
Du solltest die Rinderherde so lesen und einschätzen können, dass du jederzeit einem Trainingsteilnehmer oder einer Trainingsteilnehmerin Hilfe leisten kannst. Dies entspricht bei uns dem Flügelmann-Prinzip. Im Extremfall musst du dich zwischen Teilnehmenden und Rind stellen können, um das Reiter-Pferd-Paar zu schützen. Ebenso musst du ein Rind ruhig und ohne Hektik vom Teilnehmenden wegführen können.
Darüber hinaus musst du in der Lage sein, an einer Rinderherde abzusteigen, um Teilnehmenden bei Bedarf unmittelbare Unterstützung zu bieten. Dein Pferd muss dabei zuverlässig bei dir bleiben.
Deine Ansagen im Training müssen klar und verständlich sein, und die von dir getroffenen Entscheidungen musst du selbstbewusst vertreten – sowohl gegenüber Teilnehmenden als auch gegenüber Vereinsmitgliedern und Rinderhaltern.
Du wirst auch theoretisch geschult. Inhalte dieser theoretischen Ausbildung sind insbesondere deine Rechte und Pflichten als Übungsleiter (Übungs- und Ausbilderhandbuch).
Zudem musst du in der Lage sein, ein Training zu organisieren und eigenständig durchzuführen. Dazu gehört unter anderem der Kontakt zur Regionalleitung, zur RH-Projektgruppe oder RH-Geschäftsführung und – falls erforderlich – auch zu Ordnungsbehörden (Polizei etc.).
Ebenso obliegt dir die Organisation rund um das Training: die Parkkoordination der Teilnehmerfahrzeuge, die Kontrolle der Pferdeunterbringung, die Überprüfung des Trainingsgeländes, das Begutachten der Rinderherde sowie die Organisation möglicher Pausen (Getränke, Snacks usw.).
Bei RH-Camps kommen außerdem die Übernachtungssituation sowie die Verpflegung der Teilnehmenden hinzu.
Das Entscheidungsgremium, bestehend aus der RH-Projektgruppe und der RH-Geschäftsführung, kann Rückmeldungen von Übungsleitenden, Regionalleitungen und Ausbildern einholen, um zu prüfen, ob du verletzende oder herabsetzende Äußerungen gegenüber Rinderhaltern, Rinderhirten oder Teilnehmenden getätigt hast. Es kann auch abgefragt werden, ob du eigennützige finanzielle Interessen verfolgst oder verfolgt hast.
Du hast als Rinderhirten-Übungsleiterin oder -Übungsleiter eine Vorbildfunktion.
Den Abschluss des Qualifikationsprozesses bildet eine praktische Prüfung, in der du ein Team-Training unter Aufsicht von Ausbildern durchführst. Diese Prüfung kannst du maximal drei Mal wiederholen.
Die Entscheidung über deine Ernennung zur Übungsleiterin oder zum Übungsleiter trifft das Entscheidungsgremium ausschließlich anhand sachlicher und objektiver Kriterien, frei von persönlichen Emotionen oder individuellen Einwänden.
Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe des Übungsleiter-Zertifikats. Bei einem ablehnenden Beschluss kannst du eine erneute Bewerbung einreichen. Innerhalb von drei Jahren kannst du insgesamt maximal drei Bewerbungen stellen.
Das Übungsleiter-Zertifikat ist auf drei Jahre befristet und kann durch die RH-Projektgruppe verlängert werden.
Für deine Fragen stehen Dir
die Mitglieder der RH-Projektgruppe und die RH-Geschäftsführung gern zur Verfügung