Rinderhirten - Übungsleiter Zertifikat
Voraussetzungen
Bei der Rinderhirten RH gUG gibt es für jeden Fachbereich speziell qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Diese verfügen über vertiefte fachliche Kenntnisse in ihrem jeweiligen Bereich sowie über die Fähigkeit, ihr Wissen strukturiert und verständlich an die Vereinsmitglieder zu vermitteln.
Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter dürfen im Auftrag der Rinderhirten RH gUG in ihrem Fachgebiet Vereinstraining abhalten.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Übungsleiter ist die Mitgliedschaft im Verein Rinderhirten gem. e. V.
Die fachliche Eignung als Übungsleiter/in wird durch das RH-Entscheidungsgremium geprüft. Die praktische Prüfung wird von RH-Ausbildern abgenommen.
Die Zustimmung und Ernennung erfolgt durch die Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG. Ein Anspruch auf eine Übungsleiterposition bei den Rinderhirten besteht nicht. Das Übungsleiter-Zertifikat ist auf drei Jahre befristet
Derzeit bestehen folgende Fachbereiche:
I. Fachbereich Rinderarbeit,
II. Fachbereich Ropen
III. Fachbereich Geländetraining.
I. Fachbereich Rinderarbeit
Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Fachbereich Rinderarbeit müssen sowohl den Einsteigerlehrgang als auch den Rinderreiterlehrgang der Rinderhirten Akademie erfolgreich absolviert haben. Darüber hinaus ist die Teilnahme an mehreren Vereinstrainings mit unterschiedlichen Rinderherden erforderlich. Zusätzlich müssen eine theoretische Schulung sowie eine praktische Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden.
II. Fachbereich Ropen
Im Fachbereich Ropen ist der Nachweis besonderer Fähigkeiten im Ropen erforderlich. Ergänzend dazu muss der Anwärter an einer theoretischen Schulung teilnehmen und seine praktischen Fertigkeiten gegenüber einem Ropen-Ausbilder unter Beweis stellen.
III. Fachbereich Geländetraining
Im Fachbereich Geländetraining ist es von besonderer Bedeutung, dass der Anwärter an mehreren Geländetrainings teilgenommen hat und über ein trittsicheres Pferd verfügt. Auch in diesem Bereich müssen sowohl die eigenen Fähigkeiten als auch die des Pferdes im Rahmen einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden
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