Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
Arbeitsreiten am Rind
 

Teilnahme von minderjährigen an Lehrgängen

Unsere Lehrgänge bei der Rinderhirten RH gUG (haftungsbeschränkt) sind in Inhalt, Methodik und Lerntempo grundsätzlich auf erwachsene Reiterinnen und Reiter ausgerichtet. Jugendliche können wir daher nur in sorgfältig geprüften Ausnahmefällen aufnehmen, und selbst dann ausschließlich nach einer vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung – ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht ausdrücklich nicht. Damit wir überhaupt prüfen können, ob eine Minderjährige oder ein Minderjähriger teilnehmen darf, muss die Bewerberin oder der Bewerber mindestens fünfzehn Jahre alt sein und den Anmeldeunterlagen eine Empfehlung eines ordentlichen Vereinsmitglieds unseres Rinderhirten gemeinnütziger e. V. beifügen. In diesem Schreiben bestätigt das Mitglied sowohl das notwendige reiterliche Können als auch die persönliche Reife der jungen Reiterin oder des jungen Reiters; Bescheinigungen von externen Reitlehrerinnen oder Reitlehrern können wir leider nicht berücksichtigen.
Da wir – trotz unserer langjährigen Erfahrung – die besonderen Bedürfnisse Minderjähriger nur eingeschränkt bedienen können, legen wir größten Wert auf eine enge Einbindung der Erziehungsberechtigten. Aus diesem Grund müssen bei jeder Buchung beide gesetzlichen Vertreter nach § 1628 BGB sämtliche Vertragsunterlagen unterschreiben und damit ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen. Darüber hinaus muss während der gesamten Lehrgangsdauer jederzeit mindestens eine sorgeberechtigte Person persönlich vor Ort sein, um der Lehrgangsleitung als direkte Ansprechpartnerin bzw. direkter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Preisnachlässe oder Sondertarife – etwa für Schülerinnen, Schüler oder Studierende – können wir nicht anbieten; jugendliche Teilnehmende zahlen dieselben Gebühren wie Erwachsene. Gleichzeitig behält sich unsere Lehrgangsleitung das Recht vor, eine minderjährige Teilnehmerin oder einen minderjährigen Teilnehmer jederzeit vom weiteren Kurs auszuschließen, wenn das erforderliche reiterliche Können nicht ausreicht, die Zusammenarbeit mit dem Pferd nicht harmonisch verläuft, einzelne Aufgaben oder der Lehrgang insgesamt eine klare Überforderung darstellen oder das Verhalten des Jugendlichen einen geordneten Ablauf gefährdet. In solchen Fällen besteht weder Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Lehrgangsgebühren noch auf einen Ersatzplatz zu einem späteren Zeitpunkt.
Zum Schutz aller Teilnehmenden und Pferde ist das Tragen einer vollständigen persönlichen Schutzausrüstung – insbesondere eines geprüften Reithelms und einer Sicherheitsweste – absolute Voraussetzung für die Teilnahme. Wer ohne geeignete Ausrüstung erscheint oder diese während des Kurses ablegt, kann nicht zugelassen werden bzw. muss den Lehrgang vorzeitig verlassen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass sowohl jugendliche Reiterinnen und Reiter als auch unsere erwachsenen Teilnehmenden unter bestmöglichen Bedingungen lernen, reiten und ihre Zeit bei uns genießen können.


In der AGB unter Punkt 3 wird auf die Teilnehme von Minderjährigen bezuggenommen.
Der "Haftungsausschluss für minderjährige Teilnehmer" muß zum Lehrgangsbeginn der Lehrgangsleitung oder der RH Geschäftsführung unterschrieben vorliegen


Bitte beachten: Haftungsausschluss für minderjährige Teilnehmer
Den Haftungsausschluss ausdrucken und unterschrieben uns zusenden. Es müssen beide gesetzlichen Vertreter unterschreiben. Ohne vollständigen Haftungsausschluss keine LEHRGANGSTEILNAHME möglich !
Haftungsausschluß und Teilnehmererklärung für Minderjährige_1.pdf (54.94KB)
Bitte beachten: Haftungsausschluss für minderjährige Teilnehmer
Den Haftungsausschluss ausdrucken und unterschrieben uns zusenden. Es müssen beide gesetzlichen Vertreter unterschreiben. Ohne vollständigen Haftungsausschluss keine LEHRGANGSTEILNAHME möglich !
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