Recht am eigenen Bild / Foto-, Film- und Videoaufzeichnungen
1. Einwilligung von Lehrgangs- und Seminarteilnehmer/in
Der/die Teilnehmer/in und Besucher/in willigt ausdrücklich ein, dass Beauftragte der Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt, Mitglieder des Rinderhirten e.V., der Veranstalter, die Lehrgangsleitung, Pressebeauftragte, Rinderhalter sowie Anlagen-Betreiber während des Lehrgangs oder Seminars Foto-, Film- und Videoaufnahmen anfertigen dürfen.
Diese Aufnahmen dürfen für folgende Zwecke genutzt und veröffentlicht werden:
- Werbung,
- Dokumentation,
- Schulung,
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Einwilligung umfasst auch Aufnahmen, auf denen der/die Teilnehmer/in und/oder Besucher/in, sein/ihr Pferd sowie ggf. mitgeführte Fahrzeuge vollständig oder teilweise erkennbar sind.
Die Veröffentlichung kann insbesondere in folgenden Medien erfolgen:
- Printmedien (z. B. Zeitschriften, Magazine, Flyer, Informations- und Werbematerialien),
- Online-Medien (z. B. Online-Zeitschriften, Magazine, News-Portale),
- Internetseiten und soziale Netzwerke (z. B. Facebook, Instagram, YouTube, X/Twitter),
- Rundfunkmedien (z. B. Fernsehen, Radio).
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte werden durch den Widerruf nicht automatisch gelöscht.
2. Hinweise zur Buchung und Teilnahme
- Die Einwilligung zur Nutzung von Bild-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen gilt für alle Teilnehmer/innen bei der Buchung des Lehrgangs, der Schulung oder des Seminars als erteilt. Sie wird im Buchungsformular abgefragt und muss bestätigt werden.
- Die Einwilligung umfasst auch mitgebuchte Begleitpersonen.
3. Fremdaufnahmen durch Dritte
Dem/der Teilnehmer/in ist bekannt, dass der Veranstalter und die Lehrgangsleitung nicht ausschließen können, dass andere Teilnehmer/innen oder Besucher/innen während der Veranstaltung eigene Foto-, Film- oder Videoaufnahmen erstellen.
Auf diese fremdgemachten Aufnahmen sowie deren mögliche Verwendung oder Veröffentlichung hat der Veranstalter (Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt, Rinderhirten e.V. gemeinnützig) und die Lehrgangsleitung keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung.
4. Besucher/in
Besucher/innen müssen das Bildrechteformular ausgedruckt zur Veranstaltung mitbringen und vorlegen
