Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
Arbeitsreiten am Rind
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für  Rinderhirten-Lehrgang und -Seminare
Diese AGB ist für Lehrgänge, Seminare und Schulungen die von der Rinderhirten gRH UG haftungsbeschränkt, Rinderhirten Akademie (RHA) und Rinderhirten Institut (RHI), durchgeführt werden.
Kurs von Kooperationspartner unterliegen der AGB des Kooperationspartner


Allgemeine Geschäftsbedingungen für  Rinderhirten-Lehrgang und -Seminare

AGB  - Rinderhirten Akademie (RHA)
AGB - Rinderhirten Institut RHI)
 

1. Veranstalter
1.1 Der Veranstalter von den Lehrgängen, Schulungen und Seminaren wird in der Ausschreibung bekannt gegeben.
1.2 Rinderhirten-Lehrgängen, Schulungen und Seminaren
Rinderhirten-Akademie (RHA) und Rinderhirten-Institut (RHI) sind Abteilungen der Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt,
nachfolgend in der AGB als Veranstalter bezeichnet. 
1.3 Kooperationspartner-Lehrgängen, Schulungen und Seminaren
Lehrgängen, Kursen, Schulungen und Seminaren der Kooperationspartner übernimmt die Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt keine Verantwortung/Haftung für die Ausschreibung, den Inhalt, die Datenspeicherung, die Rechnungsstellung oder die Durchführung der Lehrgängen, Kursen, Schulungen und Seminaren. Der Kooperationspartner ist der ausschließe Vertragspartner für die Teilnehmer. Es gilt ausschließlich die AGB des Kooperationspartners. 
1.4 Lehrgängen, Kursen, Schulungen und Seminaren werden nachfolgend in der AGB als Lehrgang / Lehrgänge benannt

2. Teilnehmer/in und 
2.1 Der Teilnehmer muß volljährig im Sinne des Gesetzgebers sein.
2.2 Nachfolgend wird zur Vereinfachung in der AGB nur noch von dem Teilnehmer gesprochen

3. Minderjährige Teilnehmer
3.1 Minderjährige Teilnehmer dürfen nur an Lehrgängen und Schulungen teilnehmen, wenn sie eine Referenz von einem Mitglied des Rinderhirten gem. e.V. haben. Dieser muß das reitliche Können und die menschliche Reife bestätigen. Aussagen von "heimischen" Reitlehrer/innen werden nicht akzeptiert.
3.2 Das Alter des minderjährigen Teilnehmers muß zwischen 14 und 18 Jahre betragen. Jüngere Teilnehmer sind nicht zugelassen
3.3 Die Lehrgänge und Seminare sind für erwachsende Teilnehmer ausgelegt. Der Veranstalter oder der Lehrgangsleiter kann nicht oder nur bedingt auf Minderjährige eingehen.
3.4 Bei der Buchung der Lehrgänge / Seminare müssen beide gesetzlichen Vertreter [BGB §1628 ff) die Buchungsunterlagen unterschreiben und ihre Zustimmung für die Teilnahme des Minderjährigen abgeben.
3.5 Während des Lehrganges / Seminar muß mindestens ein Erziehungsberechtigter die ganze Zeit anwesend und ansprechbar für den Lehrgangsleiter sein
3.6 Es besteht kein Anspruch auf Rabatt oder Sonderpreis für minderjährige Teilnehmer (kein Schülerrabatt, Studenten-Rabatt)
3.7 Die Lehrgangsleitung hat das Recht den minderjährigen Teilnehmer aus dem Lehrgang zunehmen, ....
wenn das reiterliche Können oder die Zusammenarbeit mit dem Pferd fehlt.
wenn die gestellte Aufgabe den Anschein erweckt den minderjährigen Teilnehmer zu überfordern.
wenn der Lehrgang den minderjährigen Teilnehmer überfordert.
wenn durch das Verhalten des minderjährigen Teilnehmers der Ablauf des Lehrganges gefährdet wird
3.8 Der ausgeschlossene minderjährigen Teilnehmer und/oder seine gesetzlichen Vertreter hat/haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangs-/Seminargebühr und /oder auf weiteren
Ersatz. (Geld, Lehrgangsplatz bei einem späteren Lehrgang,)
3.9 Eine Schutzausrüstung (Reithelm, Sicherheitsweste,... ) ist vorausgesetzt

4. Teilnehmer-Voraussetzungen
4.1 Der Teilnehmer muß ein Pferd zum Lehrgang mitbringen.
4.2 Der Teilnehmer muß dieses Pferd in allen drei Gangarten (Schritt, Trab, Galopp) im Gelände ( Weide, Feld, Wald, Straße, ... ) bewegen und beherrschen können.
4.3 Der Veranstalter und die Lehrgangsleitung sind keine Reitschule und halten kein Reitunterricht ab. Schulpferde werden nicht gestellt.

5. Eigenverantwortung des Teilnehmers
5.1   Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er persönlich gegenüber Personen für Schäden zufolge Körperverletzungen oder Sachbeschädigung (auch am Pferd), welche auf seine Tätigkeiten zurückzuführen sind, haftbar sein kann.
5.2  reiterliche Ausrüstung   (siehe Haftungsausschluss und Teilnehmererklärung Punkt 5)
5.3  nicht reiterliche Ausrüstung  (siehe Haftungsausschluss und Teilnehmererklärung Punkt 5)
5.4 Der Teilnehmer entscheidet selbst über die Zumutbarkeit der gestellten Lehrgangsaufgaben und trägt die Gesamthaftung und das Risiko für sich und sein Pferd.  (siehe Haftungsausschluss und Teilnehmererklärung  2. Risikobereitschaft und 3. Reiterliches Können)

6 . Organisation der Lehrgang und Seminare
6.1 Die Veranstaltungsorte und -zeiten sind für jeden/s Lehrgang/Seminar besonders ausgewiesen. (Ausschreibung).
Stehen die Termine und/oder Veranstaltungsorte noch nicht endgültig fest, so sind sie Veranstalter bemüht, die fehlenden Angaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt zu geben. Dies gilt auch für alle das Programm betreffenden Änderungen. 
6.2 Die Lehrgangs- und/oder Seminar-Leitung ist von dem Veranstalter (1.2) eine beauftragte Person oder Personengruppe die Vorort den Lehrgang, Schulung und/oder Seminar leitet. Die Lehrgangsleitung und/oder Seminar-Leitung vertritt den Veranstalter bei seiner Abwesenheit.  
Die Lehrgangsleitung und/oder Seminar-Leitung ist berechtigt Änderungen zu treffen. (siehe besonders: 3. Minderjährige Teilnehmer, 7. Inhalt, Lehrgangsleitung, Ausbildungsfläche und zeitliche Angaben, 13. Lehrgangs-Absage vom Veranstalter und 14. Ausschluss von einem Lehrgangsteilnehmer vor oder während des Lehrganges )

7. Inhalt, Lehrgangsleitung, Ausbildungsfläche und zeitliche Angaben der Lehrgänge und Seminare
7.1. Der Inhalt des Lehrganges und Seminares ist in der Ausschreibung und im RH-Ausbildungsaufbau beschrieben.
7.2. Die Lehrgangsleitung und/oder des Ausbilders des Lehrganges, Schulung und Seminares ist in der Ausschreibug benannt.
7.2.1 Die Ausbilder sind von der Rinderhirten Akademie anerkannt und haben die RH Ausbildung durchlaufen. Sie sind auf der
        Internetseite https://rinderhirten.eu/de/Rinderhirten-Akademie-RHA/RH-Ausbilder/ benannt. 
7.2.2 Eine Änderung der Lehrgangsleitung und/oder des Ausbilders ist möglich.
7.2.3 Eine Sonderstellung haben Lehrgänge und Seminare mit Fremdausbildern. Fremdausbilder müssen die RH Ausbildung nicht durchlaufen haben.
7.3. Die Ausbildungsfläche (Weide/Reithalle/Reitplatz/Seminarräume) ist in der Ausschreibung angegeben.
7.3.1 Das Ändern der Ausbildungsfläche (Weide/Reithalle/Reitplatz) kann durch auftretende Wettereinflüsse (Sturm, Regen, Hitze, Sonne, Schnee, Hagel,
        Wind,...) geschehen. (Einschätzung der Lehrgangsleitung).
7.3.2 Eine Änderung der Ausbildungsfläche (Weide/Reithalle/Reitplatz) wird vorgenommen, wenn die Bodenverhältnissen eine sichere Durchführung des
        Lehrganges nicht zulässt oder erschwert. (Einschätzung der Lehrgangsleitung oder/und des Eigentümers/Besitzers/Pächters der Fläche/Anlage). 
7.3.3. Rahmenbedingungen (Jagd, Bauarbeiten im Umfeld, Mängel oder fehlenden Weidezaun, im Winter nicht geheizte Schulungsräume, ...) kann zu einer 
        Änderung der Ausbildungsfläche führen. (Einschätzung der Lehrgangsleitung).
7.4 Der zeitliche Ablauf (Beginn, Mittagspause, Ende,..) des Lehrganges, Schulung und Seminares ist in der Ausschreibung angegeben.
7.4.1 Die zeitlichen Angaben sind Richtwerte. Sie können von der Lehrgangsleitung/Ausbilder geändert werden.
Mögliche Gründe:
- Anreiseprobleme
- Wetterbedingen
- behebbare bauliche Mängel
- Bitte der Teilnehmer
- Lehrgangsinhalt und -ablauf

8 . Anmeldung
8.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Buchungsformular des jeweiligen Lehrgangs/ Schulung, welche auf der Homepage: https://www.rinderhirten.eu hinterlegt ist.
8.2 Die Lehrgänge / Seminare haben eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern. Die Teilnahme werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
8.3 Die Angaben im Buchungsformular müssen der Wahrheit entsprechen. Bei Abweichungen kann es zum Ausschluss es Lehrgangs/Schulung kommen.

9. Preise und Kosten
9.1 Es gelten die Preise die bei der Ausschreibung des Lehrgangs / Seminare angegeben werden. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer beinhaltet.
9.2 Es besteht kein Anspruch auf Rabatt oder Sonderpreis (Lehrgangswiederholungs-, Familienpreis-, Renten-, Studenten-, Ausbildungs- und Schüler-
     Rabatt.)
9.3 Für Preise/Kosten von Dienstleistungen Dritter (Rahmenprogramm, Verpflegung, Mahlzeiten, Pferdeboxen, Pferdefutter, ...)  sind die angegeben Preise
     nicht bindend.

10. Bezahlung der Teilnehmerbeiträge
10.1 Die Rechnung ist, soweit nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
10.2.1 Die Rechnung von Rinderhirten-Lehrgängen wird, in der Regel, drei Monate vor dem Lehrgangsbeginn erstellt.
10.2.2 Die Rechnung von Fremdtrainer-Lehrgängen wird bei der Buchung erstellt. (siehe Ausschreibung bei Lehrgangsleitung)
10.2 Die Teilnahme an dem Lehrgang ist nur bei vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags möglich. 
10.3 Bargeld-Zahlung des Lehrganges ist nicht möglich.

11. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Buchung. Der Widerruf muß schriftlich erfolgen. Per Post oder E-Mail :  buchung@rinderhirten.eu
Bei Buchungen zwischen 14 Tage und 5 Tagen vor Lehrgangs- und/oder Seminarbeginn wird das Widerrufsrecht auf 2 Tage nach der Buchung reduziert. Unter 5 Tagen entfällt das Widerrufsrecht

12. Rücktritt:
Der Rücktritt eines Teilnehmers bedarf der schriftlichen Form nur auf buchung@rinderhirten.eu und wird durch den Veranstalter bestätigt.
12.1 Bei Rücktritt bis einem Monat vor dem Lehrgangsbeginn behalten wir uns vor, einen Bearbeitungsbetrag von netto 25,00 EURO zu berechnen. 
12.2 Bei Rücktritt ab einem Monat vor Lehrgangsbeginn behalten wir uns das Recht vor 50 % des Rechnungsbetrages einzubehalten 
12.3 Bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn behalten wir uns das Recht vor 75 % des Rechnungsbetrages einzubehalten
12.4 Bei einem Rücktritt innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen den Rechnungsbetrag einzubehalten.
12.5.1 Bei der möglichen Vermittlung einer Ersatzperson durch den zurücktretenden Teilnehmer wird ein Bearbeitungsbetrag von 40 €
       berechnet.
 
12.5.2 Bei einer Verrechnung der Lehrgangskosten zwischen zurücktretenden Teilnehmer und anerkannten Ersatzteilnehmer wird kein Bearbeitungsbetrag
       von 40 € berechnet.
12.5.3 Der Veranstalter kann die Ersatzperson (Ersatzteilnehmer) widersprechen, wenn der Dritte (= Ersatzperson) den besonderen           
       Lehrgangserfordernissen 
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
12.6 Die Geltendmachung höherer Kosten bleibt vorbehalten.
12.7 Der Rechnungsbetrag abzüglich unserer Kosten wird auf das Verrechnungskonto (Kontoänderung nicht möglich) zurücküberwiesen.

13.  Lehrgangs-Absage vom Veranstalter: 
13.1 Der Lehrgang kann nur durch die Veranstalter oder Lehrgangsleitung abgesagt werden.
13.2 Mögliche Gründe für eine Absage :
- Tierkrankheiten (Rinderkrankheiten, usw.) im Schulungsgebiet,
- Pferdekrankheiten wie Druse, Herpes und Influenza im Schulungsgebiet,
- Wetterbedingungen (Unwetter, Hitze, Starkregen, Schneefall,.. ), Umweltbedingungen, Umweltschäden
- Rinderherdengefüge,
- Anlage, Weide, Fläche weist Mängel auf, die nicht behoben werden können.
- behördliche Anweisungen (Pandemievorschriften, ... )
- mind. Teilnehmerzahl wird nicht erreicht
- Fremdausbilder sind erkrankt oder aus anderen Gründen nicht in der Lage den Lehrgang durchzuführen
13.3 Bei Absage bekommt der Teilnehmer seinen eingezahlten Betrag zurück. Der Betrag wird nur auf das Auftragsgeberkonto zurücküberwiesen. Weitere Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.

14.  Ausschluss von einem Lehrgangsteilnehmer vor oder während des Lehrganges
Der Veranstalter oder der Lehrgangsleiter kann einen Lehrgangsteilnehmer vom Lehrgang ausschließen.
Gründe für einen Ausschluss sind
- Pferdekrankheiten wie Druse, Herpes und Influenza im Herkunftsgebiet oder am Stall des Teilnehmers oder auf dem Weg zum Schulungsgebiet des Teilnehmers.
- bei wiederholtem Missachten von Anweisungen der Lehrgangsleitung.
- reiterliche oder gesundheitliche Schwächen des Teilnehmers, die zu einer Gefährdung seinerseits oder anderen Teilnehmern führen kann  ( -> Einschätzung der Lehrgangsleitung)
- untrainiertes oder krankerscheinendes Pferd ( -> Einschätzung der Lehrgangsleitung)
- Missachtung von Tier-, Naturschutz  und Umweltschutz des Teilnehmers ( -> Einschätzung der Lehrgangsleitung)
- Respektloser Umgang zu anderen Teilnehmer, Rinderzüchter, Anlagenbetreiber, Besuchern und Lehrgangspersonal ( -> Einschätzung der Lehrgangsleitung)
Der ausgeschlossene Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangs-/Seminargebühr und /oder auf weiteren Ersatz. (Geld, Lehrgangsplatz bei einem späteren Lehrgang,)

15.  Recht am Bild / Film / Video
15.1 Ich stimmt zu, dass der Veranstalter, die Lehrgangsleitung  und die Presse, während des Lehrgangs oder Seminars gemachte Fotos oder Videoaufzeichnungen für Werbezwecke, Schulungszwecke und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und veröffentlichen dürfen, auch wenn der Teilnehmer sein Pferd und/oder sein Fahrzeug eindeutig oder teilweise zu erkennen ist/sind. Die Medien können sein:
- Print-Medien (Zeitschriften, Magazine, Flyer, Werbeschreiben, usw.)
- Online Zeitschriften, Magazine, Newspaper, usw
- Internet Seiten und Soziale Netze (Facebook, Twitter, usw.)
- Fernsehen, Radio, usw.
15.2 Der Veranstalter und/oder die Lehrgangsleitung kann nicht ausschließen und nur bedingt verhindern, dass andere Lehrgangsteilnehmer oder Besucher Fotos oder Videoaufzeichnungen während des Lehrgangs oder Seminars machen. Auf diese entstandenen Fotos und Videoaufzeichnungen hat der Veranstalter, die Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt, Rinderhirten e.V. gemeinnützig und die Lehrgangsleitung keinen Einfluss auf Weitergabe oder Veröffentlichung.
Hinweis: siehe Haftungsausschluss und Teilnehmererklärung Punkt 7, 7.1 und 7.2

16.  Bescheinigungen:
Teilnahmebescheinigungen werden am Ende der Lehrgang ausgegeben, wenn die Bedingungen des Lehrganges erfüllt wurden.

17.  Prüfungen
Prüfungen, verbunden mit der Ausgabe entsprechender Zeugnisse bzw. Zertifikate können nur in den besonders bezeichneten Lehrgängen abgelegt werden. Gebühren für Prüfungen werden nur für Wiederholungsprüfungen erhoben. Nähere Informationen hierüber erteilen die Rinderhirten RH gUG

18.  Haftungsausschluss:
Der Veranstalter und die Lehrgangsleitung haftet nur im Rahmen der Lehrgangsausschreibung

19.  Datenschutz.
Gemäß §5 Landesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir Namen und Anschriften von Interessenten und Seminarteilnehmern zur weiteren Information auf EDV speichern.

20. AGB‘s 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, Hagen / NRW. Auch wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hagen / NRW vereinbart.

Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
T. u. M. Hubricht
Brahmsstraße 24
D-58097 Hagen
Steuernummer : 321/5806/0736

Stand:  3/2024


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