Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
Arbeitsreiten am Rind
 


Bewerbung für die Lehrgangsunterstützung
Die Lehrgänge der Rinderhirten RH gUG sind ein zentrales Aushängeschild der Rinderhirten RH gUG und des Vereins Rinderhirten gem. e.V..
Sie zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie praxisnah und unmittelbar für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden. Eine reibungslose Planung und Durchführung setzt eine verlässliche organisatorische Unterstützung voraus. Daher sind engagierte Mitglieder eingeladen, sich aktiv an der Lehrgangsunterstützung zu beteiligen.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Vereinsmitglieder mit dem Rinderstatus Rinder-Reiter (RR) oder Rinderhüter. Voraussetzung ist zudem, dass auch das eingesetzte Pferd über den entsprechenden Status verfügt.

Erscheinungsbild
Die Lehrgangsleitung tritt einheitlich in Vereinskleidung auf. Zur klaren Kennzeichnung der jeweiligen Funktion tragen leitende Ausbilderinnen und Ausbilder Vereinskleidung in Schwarz/Beige. Anerkannte Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die unterstützend tätig sind, erscheinen ebenfalls in Schwarz/Beige oder alternativ in Grün. Hospitierende Personen tragen ausschließlich grüne Vereinskleidung.
Die festgelegte farbliche Zuordnung ermöglicht den Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern sowohl im Vorfeld als auch auf der Weide im direkten Umfeld der Rinderherde eine eindeutige Orientierung und stellt sicher, dass Ansprechpersonen auch in unübersichtlichen oder dynamischen Situationen klar erkennbar sind.

Für welche Tätigkeiten kann man sich bewerben?
Die Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Lehrgangsunterstützung sind vielfältig und decken sowohl organisatorische als auch praktische Aufgaben ab. Bereits im Vorfeld des Lehrgangs können unterstützende Tätigkeiten übernommen werden, etwa der Aufbau und die Vorbereitung des Lehrgangsgebiets sowie die Organisation und der Einkauf benötigter Lebensmittel. Während des Lehrgangs besteht zudem die Möglichkeit zur Hospitation auf der Fläche. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber selbst bereits erfolgreich an einem Lehrgang teilgenommen, an mehreren Vereinstrainings mitgewirkt hat und das eigene Pferd über entsprechende Lehrgangserfahrung verfügt. Nach Abschluss des Lehrgangs gehören schließlich auch Nachbereitungsarbeiten zu den Aufgaben, insbesondere das Aufräumen des Lehrgangsgebiets sowie das ordnungsgemäße Verpacken und Verstauen des eingesetzten Materials.

Was ist zu beachten?
Die Tätigkeit in der Lehrgangsunterstützung ist weder als Training noch als Weiterbildung für die Bewerberin oder den Bewerber zu verstehen. Im Fokus steht ausschließlich die bestmögliche Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Lehrgangs. In der Regel lernen die Ausbilderinnen und Ausbilder die Rinderherde am Freitagnachmittag kennen. Insbesondere im Frühsommer, wenn die ersten Lehrgänge an einer Rinderherde vorbereitet werden, können die Tiere sehr hektisch, neugierig, nervös oder auch zeitweise aggressiv reagieren. Die Rinder werden in dieser Phase angeritten und schrittweise an die Arbeit herangeführt, was mit einer erhöhten Dynamik und einem gewissen Stresspotenzial verbunden sein kann.

Gerade bei Einsteigerlehrgängen verfügen die Pferde der Teilnehmenden häufig noch über wenig oder keine Erfahrung im Umgang mit Rindern. Dadurch kann es zu unerwarteten und unkontrollierten Reaktionen sowohl der Pferde als auch der Rinder kommen. Auch die Reiterinnen und Reiter befinden sich in diesen Situationen oftmals unter erhöhter Anspannung.

Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass sowohl die Ausbilderinnen und Ausbilder als auch die hospitierenden Personen jederzeit Ruhe bewahren, umsichtig und verantwortungsvoll handeln und durch ein souveränes Auftreten maßgeblich zur Sicherheit aller Beteiligten sowie zu einem reibungslosen Ablauf des Lehrgangs beitragen.

Kosten und Vergütung

Hospitierende Personen haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung oder Aufwandsentschädigung. Sämtliche anfallenden Kosten, einschließlich Reisekosten, Verpflegung, Übernachtung sowie Pferdekosten wie Futter und Unterstellung, trägt die hospitierende Person selbst. Ist die Verpflegung im Lehrgangspreis enthalten, erfolgt eine anteilige Umlage, die ebenfalls von der hospitierenden Person zu tragen ist.

Welche Vorteile bietet die Tätigkeit?
Die Mitarbeit im Rahmen von Lehrgängen bietet eine wertvolle Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Das Hospitieren bei Lehrgängen stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um perspektivisch die Qualifikation als Übungsleiterin oder Übungsleiter zu erlangen. Darüber hinaus bildet es eine grundlegende Basis für eine weiterführende Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder innerhalb des Vereins.


Hinweis:
Dies ist lediglich eine Bewerbung für die Teilnahme an einem Arbeitseinsatz. Die Geschäftsführung der Rinderhirten RH gUG wird zeitnah mitteilen, ob die Bewerbung erfolgreich war und eine Teilnahme möglich ist. Diese nimmt auch den Eintrag in den Kadermanager vor.

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