Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rinderhirten-Lehrgang und Seminare
1. Veranstalter
Der Veranstalter von den Lehrgängen und -Seminaren wird in der Ausschreibung bekannt gegeben.
2. Teilnehmer/in
2.1 Volljährige Teilnehmer
Nachfolgend wird zur Vereinfachung in der AGB nur noch von dem Teilnehmer gesprochen.
Der Teilnehmer muß volljährig im Sinne des Gesetzgebers sein.
2.2. Minderjährige Teilnehmer
Nachfolgend wird zur Vereinfachung in der AGB nur noch von dem Teilnehmer gesprochen
- das Alter des minderjährige Teilnehmer muß zwischen 12 und 17 Jahre betragen. Jüngere Teilnehmer sind nicht zugelassen
- Die Lehrgänge und Seminare sind für erwachsende Teilnehmer ausgelegt. Der Veranstalter oder der Lehrgangsleiter kann nicht oder nur bedingt auf Minderjährige eingehen.
- Bei der Buchung der Lehrgänge / Seminare müssen beide gesetzlichen Vertreter [BGB §1628 ff) die Buchungsunterlagen unterschreiben und ihre Zustimmung für die Teilnahme des Minderjährigen abgeben.
- Während des Lehrganges / Seminar muß mindestens ein Erziehungsberechtigter die ganze Zeit anwesend und ansprechbar für den Lehrgangsleiter sein
- Es besteht kein Anspruch auf Rabatt oder Sonderpreis für minderjährige Teilnehmer (kein Schülerrabatt, Studenten-Rabatt)
- Die Lehrgangsleitung hat das Recht den minderjährigen Teilnehmer aus dem Lehrgang zunehmen, ....
wenn das reiterliche Können oder die Zusammenarbeit mit dem Pferd fehlt.
wenn die gestellte Aufgabe den Anschein erweckt den minderjährigen Teilnehmer zu überfordern.
wenn der Lehrgang den minderjährigen Teilnehmer überfordert.
wenn durch das Verhalten des minderjährigen Teilnehmers der Ablauf des Lehrganges gefährdet wird
- Der ausgeschlossene minderjährigen Teilnehmer und/oder seine gesetzlichen Vertreter hat/haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangs-/Seminargebühr und /oder auf weiteren Ersatz. (Geld, Lehrgangsplatz bei einem späteren Lehrgang,)
- Eine Schutzausrüstung (Reithelm, Sicherheitsweste,... ) ist vorausgesetzt
3. Teilnehmer-Voraussetzungen
Der Teilnehmer muß ein Pferd zum Lehrgang/Seminar mitbringen.
Der Teilnehmer muß dieses Pferd in allen drei Gangarten (Schritt, Trab, Galopp) im Gelände ( Weide, Feld, Wald, Straße, ... ) bewegen und beherrschen/kontrollieren können.
Der Teilnehmer hat keine gesundheitlichen Schwächen oder Erkrankungen oder körperliche Einschränkung, die den Ablauf des Lehrganges/Seminar beeinflussen können.
Der Veranstalter und die Lehrgangsleitung sind keine Reitschule und halten kein Reitunterricht ab. Schulpferde werden nicht gestellt.
4. Eigenverantwortung des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist für seine reiterlich und nicht reiterliche Ausrüstung selber verantwortlich. Die Ausrüstung ist im einwandfreien Zustand, es liegt keine Beschädigung vor. Die Lehrgangsleitung nimmt keine Kontrolle der Ausrüstung vor.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er persönlich gegenüber Personen für Schäden zufolge Körperverletzungen oder Sachbeschädigung (auch am Pferd), welche auf seine Tätigkeiten zurückzuführen sind, haftbar sein kann.
Der Teilnehmer entscheidet selbst über die Zumutbarkeit der gestellten Lehrgangsaufgaben und trägt die Gesamthaftung und das Risiko für sich und sein Pferd.
5 . Organisation der Lehrgang und Seminare
Die Veranstaltungsorte und -zeiten sind für jeden/s Lehrgang/Seminar besonders ausgewiesen. (Ausschreibung).
Stehen die Termine und/oder Veranstaltungsorte noch nicht endgültig fest, so sind sie Veranstalter bemüht, die fehlenden Angaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt zu geben. Dies gilt auch für alle das Programm betreffenden Änderungen. Die Lehrgangsleitung ist berechtigt, weitere erforderliche Änderungen zu treffen.
6. Inhalt der Lehrgang und Seminare:
Der Inhalt es Lehrganges ist in der Ausschreibung beschrieben.
7 . Anmeldung
Sie können sich nur online anmelden, die Anmeldung erfolgt über die Homepage: https://www.rinderhirten.eu.
Die Lehrgänge / Seminare haben eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
8. Preise und Kosten
Es gelten die Preise/Kosten die bei der Ausschreibung des Lehrgangs / Seminare angegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf Rabatt oder Sonderpreis wie Familienpreis-, Renten-, Studenten-, Ausbildungs- und Schüler-Rabatt. In den RH Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer beinhaltet.
Für Preise/Kosten von Dienstleistungen Dritter (Rahmenprogramm, Verpflegung, Mahlzeiten, Pferdeboxen, Pferdefutter, ...) sind die angegeben Preise nicht bindend.
9. Bezahlung der Teilnehmerbeiträge
Die Rechnung ist, soweit nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen, damit der Lehrgangsplatz gesichert ist. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Erhalt des Lehrgangplatzes.
10. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Buchung. Der Widerruf muß schriftlich erfolgen. Per Post oder E-Mail : buchung@rinderhirten.eu
Bei Buchungen zwischen 14 Tage und 5 Tagen vor Lehrgangs- und/oder Seminarbeginn wird das Widerrufsrecht auf 2 Tage nach der Buchung reduziert. Unter 5 Tagen entfällt das Widerrufsrecht
11. Rücktritt von einem gebuchten Lehrgang
11.1 Form des Rücktritts vom Lehrgang
Der Rücktritt eines Teilnehmers bedarf der schriftlichen Form nur auf buchung@rinderhirten.eu und wird durch den Veranstalter bestätigt.
11.2 Rücktrittskosten
- Bei Rücktritt bis einem Monat vor dem Lehrgangsbeginn behalten wir uns vor, einen Bearbeitungsbetrag von netto 25,00 EURO zu berechnen.
- Bei Rücktritt ab einem Monat vor Lehrgangsbeginn behalten wir uns das Recht vor 50 % des Rechnungsbetrages und
- bei einem Rücktritt innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen den Rechnungsbetrag einzubehalten.
Die Geltendmachung höherer Kosten bleibt vorbehalten.
11.3 Ersatzperson
Der zurücktretenden Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen.
Der Veranstalter kann der Ersatzperson widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Lehrgangserfordernissen (Voraussetzungen) nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Bei der möglichen Vermittlung einer Ersatzperson durch den zurücktretenden Teilnehmer wird ein Aufwendungsersatz von 40 € berechnet. Diese wird dem zurücktretenden Teilnehmer in Rechnung gestellt.
12. Lehrgangs-Absage vom Veranstalter
Der Lehrgang kann nur durch die Veranstalter oder Lehrgangsleitung abgesagt werden.
In diesem Fall bekommt der Lehrgangsteilnehmer seinen eingezahlten Betrag zurück. Der Betrag wird nur auf das Auftragsgeberkonto zurücküberwiesen. Weitere Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Mögliche Gründe für eine Absage :
- Tierkrankheiten (Rinderkrankheiten, usw.) im Schulungsgebiet,
- Pferdekrankheiten wie Druse, Herpes und Influenza im Schulungsgebiet,
- Wetterbedingungen, Umweltbedingungen, Umweltschäden
- Rinderherdengefüge,
- Anlage, Weide, Fläche weist Mängel auf, die nicht behoben werden können.
- behördliche Anweisungen (Pandemievorschriften, ... )
13. Ausschluss von einem Lehrgangsteilnehmer vor oder während des Lehrganges
Der Veranstalter oder der Lehrgangsleiter kann einen Lehrgangsteilnehmer vom Lehrgang ausschließen.
Gründe für einen Ausschluss sind
- Pferdekrankheiten wie Druse, Herpes und Influenza im Herkunftsgebiet oder am Stall des Teilnehmers oder auf dem Weg zum Schulungsgebiet des Teilnehmers.
- bei wiederholtem Missachten von Anweisungen der Lehrgangsleitung.
- reiterliche oder gesundheitliche Schwächen des Teilnehmers, die zu einer Gefährdung seinerseits oder andern Teilnehmern führen kann ( -> Einschätzung der Lehrgangsleitung)
- untrainiertes oder krankerscheinendes Pferd ( -> Einschätzung der Lehrgangsleitung)
- Missachtung von Tier-, Naturschutz und Umweltschutz des Teilnehmers
- Respektloser Umgang zu andern Teilnehmer. Rinderzüchter, Anlagenbetreiber und Lehrgangspersonal
Der ausgeschlossene Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangs-/Seminargebühr und /oder auf weiteren Ersatz. (Geld, Lehrgangsplatz bei einem späteren Lehrgang,)
14. Recht am Bild / Film / Video
14.1 Der Teilnehmer stimme zu, dass der Veranstalter, die Lehrgangsleitung, der Auftraggeber und die Presse, während des Lehrgangs oder Tätigkeit gemachte Fotos oder Videoaufzeichnungen für Werbezwecke, Schulungszwecke und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und veröffentlichen dürfen, auch wenn der Teilnehmer und/oder sein Pferd und/oder sein Fahrzeug eindeutig oder teilweise zu erkennen ist/sind. Die Medien können sein:
- Print-Medien (Zeitschriften, Magazine, Flyer, Werbeschreiben, .usw.)
- Online Zeitschriften Magazine, Newspaper, usw
- Internet Seiten und Soziale Netze (Facebook, Twitter, usw.)
- Fernsehen, Radio, usw.
14.2 Der Veranstalter und/oder die Lehrgangsleitung kann nicht ausschließen und nur bedingt verhindern das andere Lehrgangsteilnehmer oder Besucher Fotos oder Videoaufzeichnungen während des Lehrgangs oder Tätigkeit machen. Auf diese entstandenen Fotos und Videoaufzeichnungen hat der Veranstalter, die Rinderhirten RH gUG haftunsgeschränkt, Rinderhirten e.V. gemeinnützig, die Lehrgangsleitung und der Auftraggeber keinen Einfluss auf Weitergabe oder Veröffentlichung.
15. Bescheinigungen:
Teilnahmebescheinigungen werden am Ende der Lehrgang ausgegeben, wenn die Bedingungen des Lehrganges erfüllt wurden.
16. Prüfungen:
Prüfungen, verbunden mit der Ausgabe entsprechender Zeugnisse bzw. Zertifikate können nur in den besonders bezeichneten Lehrgängen abgelegt werden. Gebühren für Prüfungen werden nur für Wiederholungsprüfungen erhoben. Nähere Informationen hierüber erteilen die Rinderhirten RH UG
17. Haftungsausschluss:
Der Veranstalter und die Lehrgangsleitung haftet im Rahmen der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
- Bei Verlust oder Diebstahl oder Beschädigung der dem Teilnehmer gehörenden Ausrüstungsgegenstände oder privaten Dingen (Jacke, Taschen, Geld, ...) oder Fahrzeugen wird keine Haftung vom Veranstalter / Lehrgangsleitung übernommen.
- Für körperliche Verletzungen an dem Teilnehmer oder an seinem Pferd wird keine Haftung vom Veranstalter / Lehrgangsleitung übernommen.
18. Datenschutz.
Gemäß §5 Landesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir Namen und Anschriften von Interessenten und Seminarteilnehmern zur weiteren Information auf EDV speichern.
19. AGB‘s "Rinderhirten Akademie (RHA)"
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, Hagen / NRW. Auch wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hagen vereinbart.
Rinderhirten RH gUG haftungsbeschränkt
T. u. M. Hubricht
Brahmsstraße 24
D-58097 Hagen
Steuernummer : 321/5798/3216
Steuernummer (ab 01.01.2024) : 321/5806/0736
Stand: 11/2023